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Urgent Action − Saudi-Arabien

Willkürlich inhaftierten britischen Staatsbürger freilassen

Der psychische Zustand von Ahmed al-Doush hat sich im Gefängnis erheblich verschlechtert. Der britische Staatsbürger wurde am 31. August 2024 auf dem Flughafen von Riad festgenommen, als er nach einem Besuch in Saudi-Arabien mit seiner Frau und seinen Kindern nach Grossbritannien zurückreisen wollte. Seitdem ist er inhaftiert. Er wurde auf der Grundlage des Antiterrorismusgesetzes zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt – wegen Äusserungen in den Sozialen Medien, die von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Er muss sofort freigelassen werden!

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Mitmachen bis 30. Oktober 2026

Briefvorlagen

Adressen

Justizminister:
Walid bin Mohammad AlSama'ani
Minister of Justice
Postal Code 11472, P.O. Box 7775
Riyadh
SAUDI ARABIA
E-Mail: 1950@moj.gov.sa
 Das Justizministerium antwortet auf E-Mails mit der Standardnachricht, dass der Untersuchungsgegenstand nicht mit dem Justizministerium in Zusammenhang stehe. Es zeigt, dass unsere E-Mails gelesen werden. Lassen Sie sich von dieser Standardantwort nicht beirren.


Zusätzliche Person zum Anschreiben:
The Saudi Human Rights Commission:
Dr. Hala bint Mazyad bin Mohammed Al-Tuwaijri
E-Mail: po@hrc.gov.sa
Twitter/X: @HRCSaudi
Fax: +966114185101


KOPIEN AN

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Kirchenfeldstrasse 64
3005 Bern

Fax: 031 351 45 81
E-Mail: chemb@mofa.gov.sa



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Twitter target: @MojKsa

Hashtags: #FreeAhmedAlDoush

Suggested messaging:

Saudi has sentenced British business analyst Ahmed al-Doush to 8 years in prison. He has faced multiple violations to his fair trial rights.

Ahmed al-Doush was investigated about social media posts and his alleged association with a Saudi critic in exile. He was held in incommunicado detention for 33 days, including some periods in solitary confinement. Demand his release #FreeAhmedAlDoush

Hintergrund

Der psychische Zustand von Ahmed al-Doush hat sich im Gefängnis erheblich verschlechtert. Der britische Staatsbürger wurde am 31. August 2024 auf dem Flughafen von Riad festgenommen, als er nach einem Besuch in Saudi-Arabien mit seiner Frau und seinen Kindern nach Grossbritannien zurückreisen wollte. Seitdem ist er inhaftiert. Er wurde auf der Grundlage des Antiterrorismusgesetzes zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt – wegen Äusserungen in den Sozialen Medien, die von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Er muss sofort freigelassen werden! 
Das psychische Wohlergehen von Ahmed al-Doush verschlechtert sich zusehends. Der britische Staatsangehörige ist ein leitender Wirtschaftsanalyst der Bank of America. Er war am 31. August 2024 am internationalen Flughafen King Khalid in Riad festgenommen worden, als er mit seiner Frau und drei Kindern nach einem Besuch in Saudi-Arabien nach Grossbritannien zurückreisen wollte. Seitdem ist er willkürlich inhaftiert. Das Sonderstrafgericht (SCC) verurteilte ihn am 12. Mai 2025 zu zehn Jahren Haft. Im Berufungsverfahren im Juni 2025 wurde diese Strafe auf acht Jahre und im April 2026 schliesslich auf fünf Jahre herabgesetzt. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) kam vor kurzem zu dem Schluss, dass die Inhaftierung von Ahmed al-Doush nach dem Völkerrecht willkürlich ist und dass er unverzüglich freigelassen werden muss.
Die saudischen Behörden hatten der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am 2. Mai 2025 mitgeteilt, dass Ahmed al-Doush beschuldigt werde, «terroristische Straftaten» begangen zu haben. Er wurde angeklagt, gegen die Paragrafen 34 und 43 des Antiterrorismusgesetzes verstossen zu haben, die bereits in ähnlichen Fällen zur Kriminalisierung kritischer Äusserungen in den Sozialen Medien herangezogen wurden. Die UN-Arbeitsgruppe erklärte, dass genügend Belege vorlägen, um bestätigen zu können, dass «die Inhaftierung von Herrn al-Doush lediglich auf seine Beiträge in den Sozialen Medien und seine vermeintliche Verbindung zu einem bekannten Kritiker der saudi-arabischen Regierung zurückzuführen ist».
Die saudischen Behörden haben weder der Familie von Ahmed al-Doush noch Angehörigen des britischen Konsulats die Gerichtsunterlagen – einschliesslich der Urteile in erster Instanz und der Berufungsurteile – zukommen lassen, sodass sie nicht wissen, wie die Anklage gegen ihn lautet und auf welcher Grundlage er verurteilt wurde. Bei seiner ersten Anhörung vor einem Richter in der Woche vom 27. Januar 2025, fünf Monate nach seiner Festnahme, wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass gegen ihn Anklage erhoben würde, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Ausserdem werde ihm vorgeworfen, in Verbindung zu einer Person zu stehen, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe. Aufgrund der Fragen, die ihm während der ausführlichen Verhöre durch die saudischen Behörden gestellt wurden, glaubt seine Familie, dass diese Anschuldigungen mit einem Beitrag auf Twitter aus dem Jahr 2018 zusammenhängen könnten, den er später gelöscht hatte. Seine Familie geht davon aus, dass die zweite Anschuldigung gegen ihn auf seiner angeblichen Verbindung zu einem saudischen Kritiker im Exil basiert, zu dem er keine Beziehung habe, ausser dass er dessen Sohn kenne.
Ahmed al-Doush darf nur eingeschränkt mit seiner Familie kommunizieren. Im April 2025 sagte er seiner Frau, dass er von den Gefängnisbehörden angewiesen worden sei, sich bei den Anrufen nur über sie und die Kinder zu erkundigen, und dass bei abweichenden Themen – wie z. B. seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand, sein Verfahren oder die Vorwürfe gegen ihn – der Anruf abgebrochen und eine Strafe verhängt würde. Seine Familie berichtete, dass ihm kürzlich fast drei Wochen lang der Kontakt zu ihnen verwehrt wurde, weil er mit seinen Kindern Englisch gesprochen hatte.
Das Sonderstrafgericht missbraucht vage Bestimmungen auf Grundlage der Gesetze gegen Cyberkriminalität und Terrorismus, um friedliche Meinungsäusserung und Online-Aktivitäten mit «Terrorismus» gleichzusetzen. Amnesty International hat mehrfach dokumentiert, dass die saudischen Behörden zunehmend gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung vorgehen und dabei sowohl Staatsangehörige als auch ausländische Staatsbürger*innen ins Visier nehmen, von denen viele zu langen Haftstrafen verurteilt werden, nur weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben. 
Ahmed al-Doush ist im al-Hair-Gefängnis in der saudischen Hauptstadt Riad inhaftiert. Er stand mehrmals vor Gericht. Bei seiner ersten Anhörung am 27. Januar 2025 wurde ihm ein staatlich bestellter Rechtsbeistand zugewiesen, mit dem er jedoch nicht regelmässig kommunizieren durfte. Am 12. Mai 2025 wurde Ahmed al-Doush zu zehn Jahren Haft verurteilt. Am 23. Juni 2025 wurde Ahmed al-Doush ohne Vorankündigung zum Berufungsgericht bestellt, wo auch sein staatlich bestellter Rechtsbeistand anwesend war. Der Richter sagte ihm, dass sein Schuldspruch bestätigt sei und dass sein Strafmass von zehn auf acht Jahre herabgesetzt würde. Weder die britische Regierung noch die Familie von Ahmed al-Doush oder sein britischer Rechtsbeistand haben Informationen über die Anklagen oder die Grundlage für den Schuldspruch erhalten. Im Oktober 2025 fand eine weitere Anhörung statt, seiner Familie und seinem britischen Anwalt wurden jedoch keine detaillierten Informationen zur Verfügung gestellt. Eine endgültige Ent-scheidung im April 2026 schloss das Verfahren ab, bestätigte seine Verurteilung und setzte das Strafmass auf 5 Jahre Freiheitsentzug fest.
Die Vorwürfe gegen Ahmed al-Doush scheinen sich auf frühere Äusserungen im Internet zu beziehen. Er wurde ausgiebig verhört, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. Noch bevor er über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde, zwang man ihn, eine Stellungnahme zu unterzeichnen. Während der Verhöre wurde ihm Berichten zufolge gesagt, dass er ohne seine Aktivitäten in den Sozialen Medien zu Hause bei seiner Familie wäre. Bemerkens-wert ist, dass sein X-Account nur 37 Follower*innen hat und insgesamt vier Beiträge enthält. Bei seiner ersten Anhörung Ende Januar 2025 wurde Ahmed al-Doush mitgeteilt, dass er angeklagt sei, weil er die Sozialen Medien zur Verbreitung gefälschter, unwahrer und schädlicher Nachrichten gegen das Königreich Saudi-Arabien genutzt habe. Ausserdem werde ihm vorgeworfen, Verbindungen zu einer Person zu haben, die die nationale Sicherheit des Königreichs bedrohe.
In einer Entscheidung vom 2. März 2026 stellte die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen WGAD fest, dass die saudische Regierung «keine detaillierten oder fundierten Informationen» darüber vorgelegt habe, «inwiefern die Äusserungen von Herrn al-Doush und sein Zusammenschluss eine Bedrohung darstellen, die eine Inhaftierung erforderlich macht». Sie befand, dass «die Freiheitsentziehung von Ahmed Ali al-Doush, die gegen die Artikel 9, 10, 11, 18, 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstösst, willkürlich ist […]».
Nach der Festnahme am 31. August 2024 wurde der Familie von Ahmed al-Doush zweieinhalb Monate lang jeglicher Kontakt zu ihm verweigert. Die Familie erhielt auch keine Informationen über seine Situation oder den Grund für seine Inhaftierung. Seine Frau und seine Kinder wurden im Unklaren darüber gelassen, wie es ihm geht, unter welchen Bedingungen er festgehalten wird und ob und wann er nach Hause zurückkehren darf. Während dieser Zeit wurde ihm auch der konsularische Beistand durch Vertreter*innen der britischen Regierung verweigert. Dies hinderte die britische Regierung und seine Familie erheblich daran, Informationen über ihn und seine Inhaftierung zu erhalten und mögliche Schritte für seine Freilassung zu prüfen.
Erst am 17. November 2024 wurde Ahmed al-Doush ein Anruf bei seiner Frau gestattet. Ab dann durfte er wöchentlich mit seiner Familie telefonieren. Im Januar 2025 wurden diese regelmässigen Anrufe jedoch unterbrochen und erfolgten nur noch sporadisch. Später erzählte er seiner Familie, dass seine Kommunikation mit ihnen von den Behörden als Strafe dafür eingeschränkt wurde, dass er seine Frau während eines Telefongesprächs nach Gefangenen gefragt hatte, die kürzlich in Saudi-Arabien freigelassen worden waren.

Details

UA-Nummer:
Erscheinungsdatum | Aktualisiert am:
Index:
UA 027/25-3
30.04.2025 | 30.04.2026
MDE 23/0950/2026
Voraussichtlich mitmachen bis: 30. Oktober 2026
Ganze Urgent Action (Word): deutsch
english
Nur der Modellbrief (Word): deutsch
english

Da sich eine Situation ändern kann, prüfen Sie bitte vor dem Versenden, ob die Briefaktion noch aktiv ist.

English version

Release arbitrarily detained British national

Ahmed al-Doush’s mental well-being has deteriorated significantly in prison in Saudi Arabia, where he is arbitrarily detained and serving five years in prison after an unfair trial for charges based on social media use which violate his right to free expression. Saudi authorities arrested British national Ahmed al-Doush, a senior business analyst with Bank of America, on 31 August 2024 at the airport in Riyadh as he was returning to the UK after visiting Saudi Arabia with his wife and children. The Specialized Criminal Court (SCC), sentenced him to 10 years in prison on 12 May 2025, shortened to eight years on appeal in June 2025, and then to five years in April 2026. The UN Working Group on Arbitrary Detention (WGAD) recently concluded that his detention is arbitrary under international law and that he should be immediately released.

Ahmed al-Doush is currently held in al-Hair Prison in the capital Riyadh. As a result of restrictions by prison authorities on what he can share with his wife during his phone calls with her, she has not received detailed information about his court proceedings, including evidence against him or the charge sheet, trial judgment or appeal judgment, nor updates on prison conditions or his health.

Ahmed al-Doush’s family and his lawyer in the United Kingdom have not received information on his charges or the basis of his conviction. Ahmed al-Doush’s charges appear to be expression-related. Ahmed al-Doush was subjected to extensive interrogation without a lawyer present, where he reported being forced to sign a statement, before being informed of the charges against him. During interrogations, he said to his family that he was told that if not for his social media activity, he would be home with his family. Notably, his X account has only 37 followers and a total of four posts. In his first hearing in late January 2025, after nearly five months of being denied access to a court, the judge told him that charges would be issued for using social media to spread fake, untrue and damaging news against the Kingdom of Saudi Arabia, and that he was accused of having a relationship with an individual who threatened the Kingdom's national security.

Ahmed al-Doush had multiple trial hearings. He was assigned a court-appointed lawyer at his first hearing on 27 January 2025, nearly five months after his arrest and after repeated interrogations, but he is not permitted regular communication with him. The SCC sentenced Ahmed al-Doush to 10 years in prison on 12 May 2025. The sentence was reduced to eight years in prison at an appeal hearing on 23 June 2025. Ahmed al-Doush was summoned without notice to the appeal hearing where the judge and his lawyer in Saudi Arabia were present. The judge informed him that his conviction was confirmed and that his sentence was reduced from 10 years to 8 years. Another hearing was held in October 2025 where an appeal decision was reportedly made, but detailed information has not been made available to his family or UK lawyer A final decision in April 2026 concluded the domestic proceedings, confirming his conviction and finalizing his sentence at 5 years imprisonment.

In a submission to the UN Working Group on Arbitrary Detention on 2 May 2025, the Saudi government, according to WGAD, «asserts that there was evidence proving that Mr. al-Doush had committed terrorist crimes, including his support for terrorist ideology, his meeting with supporters and followers of terrorist ideology, his use of the information network to commit terrorist crimes and promote terrorist ideology, punishable under articles 34 and 43 of the Anti-Terrorism Crimes and Financing Law».  In a decision dated 2 March 2026, the WGAD found that the Saudi Government «has not provided detailed or substantiated information» as to how Mr. al-Doush’s expressions and association were a threat requiring detention, and found «the deprivation of liberty of Ahmed Ali al-Doush, being in contravention of articles 9, 10, 11, 18, 19 and 20 of the Universal Declaration of Human Rights, is arbitrary and falls within categories I, II and III».

For two and a half months after his arrest on 31 August 2024, Ahmed al-Doush's family was denied any communication with him. They were also not given information about his situation or the reason for his arrest. His wife and children were left in the dark about his well-being, his location of detention, the reasons for his detention, his conditions of detention and whether and when he might be allowed to return home. He was also denied consular access to UK government representatives during this time, severely hindering the UK government and his family’s ability to gather information about him, his detention, and steps they might take to facilitate his release. It wasn’t until 17 November 2024 that Ahmed al-Doush was allowed a call to his wife. He was then permitted weekly phone calls with his family. However, since January 2025, these calls were interrupted and have now become sporadic. He later told his family that his communication with them was restricted by the authorities as punishment for asking his wife during a call about people that had recently been released in Saudi Arabia.

Please take action before 30 october 2026.

You'll find all necessary adddress- and social media information above. English model letter as a word-file