Phumzile Dlamini © Cebelihle Mbuyisa
Offen
Urgent Action − Eswatini

70-Jährige von Zwangsräumung bedroht

Die 70-jährige Phumzile Dlamini steht unter Druck, ihr Zuhause in Mhlambanyatsi für geplante Holzplantagen des Holzunternehmens Montigny Investments zu verlassen. Nachdem sie sich monatelang geweigert hatte, Dokumente für eine «freiwillige Umsiedlung» zu unterschreiben, erschienen am 21. Mai Polizist*innen an ihrem Haus und drängten sie erneut zur Unterzeichnung. Es besteht die Sorge, dass sie eingeschüchtert und entgegen internationalen Menschenrechtsstandards aus ihrem Zuhause vertrieben werden könnte.

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Mitmachen bis 31. Dezember 2026

Briefvorlagen

Adressen

Justizminister:
Minister of Justice & Constitutional Affairs
Hon. HRH Prince Simelane
P.O. Box 924
Mbabane
ESWATINI
Fax: +268 404 3533
E-Mails: simelanedlamini4@gmail.com / dlaminidorcasn@gmail.com

Zusätzliche Zielperson:
National Commissioner of Police
E-Mail: pico@reps.org.sz

Kopien an 

Ambassade du Royaume d'Eswatini
Chemin William Barbey 51
1292 Chambésy
Fax: 022 758 94 24
E-mail: contact@missionofeswatini.ch

Hintergrund

Phumzile Dlamini wohnt in der Ortschaft Mambazo in Mhlambanyatsi in der Region Hhohho. Dort sollen Forstplantagen ausgeweitet werden und Bewohner*innen sind anhaltenden Schikanen ausgesetzt, um sie zum Umsiedeln zu bewegen. Im Jahr 2014 erwarb das Holzunternehmen Montigny Investments die Waldgebiete rund um das Dorf von Phumzile Dlamini von der Usutu Forest Products Company Limited, einem Tochterunternehmen des Konzerns Sappi. In den vergangenen zwei Jahren hat Montigny Investments damit begonnen, Bewohner*innen zu vertreiben, um Forstplantagen voranzutreiben. Doch die meisten Anwohner*innen betrachten den Ort als ihr angestammtes Land. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge gehört das Aufsuchen von Bewohner*innen mit dem Ziel, sie zur Unterzeichnung von Umsiedlungs- und Entschädigungsvereinbarungen zu bewegen, zu einem umfassenderen Prozess, von dem zahlreiche Haushalte in den Gemeinden Maplazini und Mambazo betroffen sind. Die Bewohner*innen werden offenbar unter Druck gesetzt, Formulare zu unterzeichnen, die als Vereinbarung für eine «freiwillige Umsiedlung» dargestellt werden.

Phumzile Dlamini ist seit mindestens April 2024 anhaltendem Druck und wiederholten Versuchen ausgesetzt, sie zur Unterzeichnung von Formularen über eine «freiwillige Umsiedlung» zu bewegen. Am 21. Mai 2026 kamen Polizist*innen zu ihr nach Hause und drängten die 70-Jährige, die Dokumente zu unterschreiben, was sie ablehnte. Dies lässt befürchten, dass sie auch weiterhin eingeschüchtert und unter Druck gesetzt wird, «freiwillig» zuzustimmen – in einer Sache, die ihr Zuhause und ihre Lebensgrundlage betrifft.

Internationale Menschenrechtsstandards sehen vor, dass die Umsiedlung von Personen oder Gemeinschaften nur dann vorgenommen werden darf, wenn zuvor mehrere rechtliche und verfahrenstechnische Schutzmassnahmen umgesetzt wurden, die dafür sorgen, dass die Zwangsräumung nicht rechtswidrig ist. Hierzu gehören z. B. ein wirksamer Konsultationsprozess mit den Betroffenen, ein angemessener Vorlauf sowie gerechte und angemessene Entschädigungen. Staaten haben dafür zu sorgen, dass niemand infolge von Räumungen obdachlos wird. Das Einholen einer Unterschrift durch Polizeikräfte läuft den in internationalen Menschenrechtsstandards festgelegten Schutzmassnahmen gegen rechtswidrige Zwangsräumungen zuwider.

Der durch Montigny Investments ausgeübte Druck zur Umsiedlung hängt mit langjährigen Erweiterungen der Forstplantagen in Mhlambanyatsi zusammen. Das Unternehmen zielt darauf ab, die Anwohner*innen durch das Unterschreiben von Dokumenten zur «freiwilligen Umsiedlung» zu bewegen. Dabei beruft es sich auf das Gesetz zur Regelung des Wohnrechts auf privaten landwirtschaftlichen Betrieben (Farm Dwellers Control Act) von 1982. Menschen, die seit Langem in der Gegend wohnen, sollen unter dieser Regelung als «Farm Dwellers» eingestuft werden, wodurch sie weniger Rechte hätten. Ihre «Zustimmung» zur «freiwilligen Umsiedlung» und zu festgelegten Entschädigungsbedingungen wäre durch ihre Unterschrift unter die Umsiedlungs- und Entschädigungsvereinbarungen rechtsgültig und belegbar. In den Formularen stehen auch Ausschlussklauseln in Bezug auf Umsiedlungs- und Neuansiedlungskosten sowie auf Verluste im Zusammenhang mit einem eventuellen Wegfall der Lebensgrundlage, z.B. von Anbauflächen.

Zum einen nahm der Druck auf die betroffenen Bewohner*innen zu, Umsiedlungs- und Entschädigungsvereinbarungen zu unterzeichnen. Zum anderen wurden bereits Landflächen umgewandelt: Auf Flächen in der Nähe von Gehöften, die zuvor als Weideland genutzt worden waren, wurden Bäume angepflanzt. Als ein Anwohner gegen diese Massnahmen protestierte, wurde er Berichten zufolge festgenommen und angeklagt. Dies verstärkte die Sorge, dass Widerstand gegen die Umsiedlungen kriminalisiert wird und Gemeindemitglieder eingeschüchtert werden könnten. Einige Haushalte sollen die Umsiedlungsformulare bereits unterzeichnet und/oder die pauschale Entschädigung von 150.000 Emalangeni (knapp 8.000 Euro) angenommen haben. Angesichts der genannten Ausschlussklauseln bestehen jedoch erhebliche Zweifel daran, ob diese Entschädigung angemessen ist.

In Eswatini und anderen Ländern des südlichen Afrikas werden von Vertreibungen betroffenen Gemeinden häufig Formulare für eine angeblich «freiwillige Umsiedlung» oder Entschädigung vorgelegt – oftmals unter Bedingungen, die eine freie und informierte Entscheidung kaum zulassen. Amnesty International hat die Risiken solcher Verfahren und die Folgen von Zwangsräumungen in Eswatini bereits dokumentiert, unter anderem im Bericht They Don’t See Us As People aus dem Jahr 2018, der erhebliche Schutzlücken für betroffene Gemeinschaften aufzeigt.

Details

UA-Nummer:
Erscheinungsdatum | Aktualisiert am:
Index:
UA 059/26
01.07.2026 | -
AFR 55/1081/2026
Voraussichtlich mitmachen bis: 31. Dezember 2026
Ganze Urgent Action (Word): deutsch
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Nur der Modellbrief (Word): deutsch
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Da sich eine Situation ändern kann, prüfen Sie bitte vor dem Versenden, ob die Briefaktion noch aktiv ist.

English version

70-year-old pressured into forced eviction

70-year-old Phumzile Dlamini is facing sustained pressure to leave her home to make way for timber company, Montigny Investment’s forestry plantation expansion programme in the village of Mhlambanyatsi, Eswatini. On 21 May, police officers visited Phumzile Dlamini’s home and urged her to sign Montigny «voluntary relocation» paperwork which she has refused to do and has done since the process began in March 2026. This raises serious concerns about intimidation and the risk of forced eviction in violation of international human rights law and standards, which prohibit forced evictions and require that any relocation affecting a person’s home be genuinely voluntary and based on free and informed consent, or otherwise meet strict safeguards and provide effective remedy.

Montigny Investments’ relocation pressure arises in the context of long-running forestry plantation expansion in the Mhlambanyatsi area and a structured «voluntary relocation» approach that relies on signature-based paperwork and a «farm dwellers» framing. «The Farm Dwellers Control Act (1982) governs occupation on privately owned farms and is being invoked here to reclassify long-resident households as «farm dwellers», narrowing their claims and facilitating signature-based «voluntary relocation» agreements».

Voluntary relocation documents are intended to record a resident’s agreement to relocate and the compensation terms for leaving. If signed, it can be used to evidence «consent» to relocation and acceptance of compensation terms, including exclusions relating to resettlement/homesteading costs and certain livelihood-related losses.

In early 2026, the situation reportedly escalated from paperwork pressure to on-the-ground land conversion near homesteads, including tree planting in areas previously used for grazing. When a resident protested the planting, he was reportedly arrested and charged, raising concerns about criminalisation of protest and the risk of intimidation for community members who resist relocation. Reports indicate that some households have already signed relocation paperwork and/or accepted the standard compensation payment (E150,000/ USD 9,075), raising concerns about adequacy, particularly given documented exclusions for resettlement/homesteading costs and certain livelihood losses.

In Eswatini and the wider Southern Africa region, communities facing land-related displacement are often presented with «voluntary relocation» or «compensation» documents in circumstances where refusal is not realistically possible. Amnesty International has previously documented forced eviction-related harms and protection gaps in Eswatini, including in its 2018 report on evictions, «They Don’t See Us As People».

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Please take action before 31 December 2026.

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