Eine Roma-Frau mit einem blauen T-Shirt, auf welchem steht: Human Rights  - here Roma Rights
Eine Roma-Aktivistin aus Cluj/Rumänien an einem Gedenkanlass an den Völkermord an den Roma in Auschwitz 2014. Mehr als 1000 junge Menschen, Roma und Nicht-Roma, kamen zusammen, um der Roma- und Sinti-Opfer des Völkermords an den Roma zu gedenken, Überlebende zu treffen und mehr über dieses dunkle Kapitel der europäischen Geschichte zu erfahren, während sie gleichzeitig nach Wegen suchten, um den Vorurteilen, der Diskriminierung und dem Rassismus entgegenzuwirken, von welchen sie heute noch betroffen sind © Amnesty International
Roma, Sinti und Jenische

Noch immer diskriminiert – auch in der Schweiz

Roma, Sinti und Jenische sind Minderheiten, die jahrhundertelang in Europa und auch in der Schweiz diskriminiert und ausgegrenzt wurden. Dies zeigt sich auch heute noch in ihrem Alltag und in unserer Sprache.

Noch heute bestehen viele Vorurteile gegenüber Sinti, Roma und Jenischen. Einige basieren auf der Annahme, sie alle würden eine fahrende Lebensweise führen, obwohl dies nur auf einen geringen Anteil zutrifft. In den Schweizer Medien und von Teilen der Bevölkerung werden Roma, Sinti und Jenische noch immer mit Vorurteilen und Stereotypen behaftet und gesellschaftlich stigmatisiert. Die Unterschiede zwischen den Gruppen und ihrer Herkunft und Lebensweise kennen viele Leute nicht. Auch Racial Profiling durch die Polizei oder andere Institutionen betrifft viele Sinti, Roma und Jenische. Viele Betroffene ziehen es daher vor, ihre Identität als Roma, Sinti oder Jenische geheim zu halten und nur im engsten Kreise auszuleben.

Lesen Sie den Artikel «Die Last der «Unsichtbaren»  im AMNESTY-Magazin vom September 2025

Wer sind Sinti, Roma und Jenische?

Roma ist ein Überbegriff für verschiedene Gruppen, die im 10. Jahrhundert vom indischen Subkontinent nach Europa gekommen sind. Heutzutage leben 10 bis 12 Millionen Roma in Europa, mit eigener Kultur, Sprache, und Tradition. Der Begriff Roma leitet sich vom Namen der Sprache, Romanes, ab. Jahrhundertelang wurden sie über ganz Europa hinweg ausgegrenzt, in Regionen des heutigen Rumäniens gar bis Ende des 19. Jahrhunderts versklavt. Auch den in der Schweiz lebenden Roma war die offizielle Niederlassung bis 1972 verboten. So wurden sie gezwungen, ihren Heimatort immer wieder zu verlassen, weil sie vom einen wie dem anderen Ort vertrieben wurden. Der Begriff der „Fahrenden“ ist daher auch ein Stereotyp, das sich aus der Verfolgung ergeben hat, und trifft heute nur auf wenige Roma zu.

Sinti ist eine Bezeichnung, die v.a. in Deutschland verwendet wird. Damit sind Roma gemeint, die bereits im 15. Jahrhundert in den deutschsprachigen Raum gekommen sind. In Deutschland sind Sinti und Roma anerkannte Minderheiten.

Jenische sind eine kulturelle Minderheit, deren Herkunft unter anderem in ehemals gesellschaftlichen Randschichten vermutet wird. Ähnlich wie bei Roma wurden sie aufgrund des ökonomischen, rechtlichen und sozialen Ausschlusses aus der Gesellschaft zu einer teils fahrenden Lebensweise gezwungen. Zwischen 1926 und 1973 wurden hunderte jenische Kinder in der Schweiz ihren Familien entrissen und in Heimen untergebracht, wo sie «umerzogen» werden sollten. Diese Vergangenheit wurde bis heute nicht umfassend aufgearbeitet. 2014 lebten ca. 30'000 bis 35'000 Jenische in der Schweiz. 

Verfolgung und Völkermord

Während des Nationalsozialismus wurden Sinti und Roma in Deutschland Schikanen ausgesetzt und wurden von den Nationalsozialisten ab 1933 schrittweise ausgegrenzt, entrechtet und verfolgt. Alle Massnahmen gegen jüdische Menschen wurden auch auf Sinti und Roma angewandt. Ab 1939 durften Sinti und Roma in Deutschland ihre Wohnsitze nicht mehr verlassen, sie wurden in Lagern interniert und deportiert. Es wird geschätzt, dass von den erfassten rund 40’000 deutschen und österreichischen Sinti und Roma über 25’000 von den Nazis getötet wurden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass bis zu 500'000 Sinti und Roma vom Nazi-Regime verfolgt und ermordet wurden. Seit 2015 ist der 2. August ist offiziell als Europäischer Holocaust Gedenktag für Sinti und Roma anerkannt.

In der Schweiz zwar anerkannt, aber...

2016 wurden Sinti und Jenische als nationale Minderheiten anerkannt. Diese Anerkennung ist zwar vor allem symbolisch, verleiht den beiden Minderheiten aber mehr Sichtbarkeit. Trotzdem ist immer noch viel Aufklärungsarbeit nötig. Über die Verbrechen durch die Stiftung Pro Juventute, die jenischen Familien ihre Kinder entriss, wird an der Schule und in der Öffentlichkeit kaum berichtet. Auch der Verfolgung und dem Mord von Sinti, Roma und Jenischen im Holocaust wird in der Schule wenig Platz eingeräumt.

Mehrere Organisationen verlangen aufgrund der Verbrechen gegen Jenische durch Pro Juventute die Anerkennung eines kulturellen und politischen Genozids. Ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt im Februar 2025 aber zum Schluss, dass aus rechtlicher Sicht kein (kultureller) Genozid vorliege, da es den Tatbestand «kultureller Genozid» im Völkerrecht nicht gebe. Von einem Genozid könne auch nicht gesprochen werden, da die dafür notwendige «genozidäre Absicht» nicht gegeben sei. Das Rechtsgutachten hält aber fest, dass die Kindeswegnahmen und die beabsichtigte Zerstörung von Familienverbänden zur Eliminierung der fahrenden Lebensweise nach den heute geltenden völkerrechtlichen Standards als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Sinne des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu bezeichnen sind, wofür sich der Bundesrat denn auch bei der Gemeinschaft der Sinti und der Jenischen in der Schweiz entschuldigt.

Ein dunkles Kapitel

In der Schweiz wurden Hunderte von jenischen Kindern zwangsweise ihren Familien weggenommen. Die Aufarbeitung ist längst nicht abgeschlossen. 

Vor 52 Jahren brachte die Zeitschrift «Der Beobachter» den Skandal ans Licht: Pro Juventute hatte während Jahrzehnten jenische Kinder ihren Eltern entrissen und in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht – im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung der Behörden. «Das Ziel war die Entfremdung der Kinder von der jenischen Kultur und Sprache», erklärt Thomas Huonker, Spezialist für dieses dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte.

Erst 14 Jahre nach den Enthüllungen, am 3. Juni 1986, entschuldigte sich der Bundespräsident im Namen des Landes für das Unrecht. Der lange Prozess der Aufarbeitung ist auch 2024 noch im Gange: Diesen Sommer haben die jenischen Organisationen einen Antrag auf Anerkennung eines kulturellen Genozids an ihrer Gemeinschaft gestellt.

In der Zwischenkriegszeit waren eugenische Theorien in Mode. So war auch Ulrich Wille, Gründungsmitglied von Pro Juventute, ein Freund von Nazi-Grössen und Befürworter der Eugenik. Die beiden Psychiater Joseph und Johann Benedikt Jörger beförderten die rassistischen Vorurteile mit psychiatrischen «Expertisen»: Eine ethnische Säuberung der jenischen Bevölkerung sei nötig, denn sie seien von Natur aus kriminell und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Um diese «Gefahr zu beseitigen», gründete Pro Juventute auf Antrag des Bundesrats das Projekt «Kinder der Landstrasse»: Bis in die 1970er-Jahre wurden rund 600 Kinder ihren Familien weggenommen. Die meisten wuchsen unter Bedingungen auf, in denen sie körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Viele von ihnen starben jung, manche begingen Suizid.

Eines der betroffenen Kinder war Uschi Waser. Das Mädchen wurde kurz nach ihrer Geburt ihrer Mutter weggenommen und hat ihre Kindheit in vielen verschiedenen Heimen verbringen müssen. «Man ist und bleibt immer eine Jenische und gilt damit als Lügnerin und Diebin», sagt sie heute. Wie steht sie zu den «Wiedergutmachungs- Aktionen» der offiziellen Schweiz? 1988 und 2018 wurden Beträge von bis zu 25 000 Franken an die Opfer gezahlt, und die Jenischen werden als nationale Minderheit anerkannt. «Das ist nicht genug. Der Staat sollte die Kosten für die gesundheitlichen und sozialen Probleme übernehmen, unter welchen die Opfer noch immer leiden», sagt Uschi Waser. Für sie ist die Erinnerungsarbeit das Wichtigste: «In den Schulen, in denen ich Vorträge halte, kennt man diese Geschichte nicht. Es ist daher unerlässlich, dass das Wissen über dieses grosse Unrecht in den Unterricht integriert wird.»

Für Thomas Huonker ist klar, dass die Verfolgung der Jenischen mehrere Tatbestandsmerkmale des Völkermords gemäss der Uno-Genozidkonvention umfasst. «Eine Versöhnung wird nur auf der Grundlage der Anerkennung dieser Verfolgung als versuchter Völkermord und der daraus resultierenden Garantien möglich sein.»

(von Baptiste Fellay aus dem AMNESTY-Magazin Dezember 2024)

Diskriminierungen in der Sprache

Die Vorurteile gegen Roma, Sinti und Jenische machen sich auch in der deutschen Sprache bemerkbar. Das Z-Wort wird als diskriminierende Fremdbezeichnung noch immer zu häufig gebraucht. Auch der Begriff «Fahrende/Reisende“ als Überbegriff ist diskriminierend und sollte nur verwendet werden, wenn es sich tatsächlich um Personen mit einer solchen Lebensweis handelt (siehe oben).Inklusive Sprache bei Roma, Sinti und Jenischen

Zu den geschlechtsinklusiven Formulierungen von Sinti und Roma gibt es auch innerhalb der betroffenen Organisationen viele Uneinigkeiten. Amnesty Schweiz spricht hierzu keine Empfehlung aus, sondern listet lediglich die verschiedenen Möglichkeiten auf. Im Folgenden wird sich nur auf Sinti und Roma bezogen, weil der Begriff Jenische geschlechtsneutral ist.

Sinti*zze und Rom*nja

Die geschlechtsinklusive Form wird von manchen Organisationen [1] befürwortet, weil sie allen Geschlechtsidentitäten Raum gibt. Sie stösst allerdings bei anderen auf Ablehnung, weil diese Formen in den Gruppen kaum selbst verwendet werden und im Romanes, einer der gesprochenen Sprachen von Roma, grammatikalisch keinen Sinn ergibt. Manche empfinden sie als erneute Fremdzuschreibung.

Sinti und Roma

Aufgrund der Kontroverse um das Gendern der Formen bevorzugen manche Organisationen, an die männliche Form lediglich einen Stern anzuhängen.[2]

Sinti und Roma

Einige der Organisationen gendern nicht, teils, um das Lesen zu erleichtern, teils, weil das Gendern von Gruppenangehörigen mehrheitlich abgelehnt wird (aus oben genannten Gründen).[3]

[1] u.a. der Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz.
[2] u.a. Zentralrat der Sinti und Roma Deutschland.