Ein Schwangerschaftsabbruch sollte so behandelt werden, wie andere Gesundheitsleistungen auch. Schwangerschaftsabbrüche und die entsprechende Nachsorge müssen zugänglich, bezahlbar und von guter Qualität sein und ohne Diskriminierung bereitgestellt werden. Einen wichtigen Schritt dazu hat das Parlament 2025 getan: Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche werden ab 2027 vollständig von den Krankenkassen übernommen. Damit soll sichergestellt werden, dass reproduktive Rechte für alle gelten, unabhängig von der finanziellen Situation.
Andere Hindernisse bleiben allerdings weiterhin bestehen. Schwangerschaftsabbrüche sind immer noch grundsätzlich strafbar, aber durch die Fristenregelung bis zur 12. Woche straflos möglich. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wurde also nicht aufgehoben. Amnesty International engagiert sich für den universellen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Die damit verbundenen Informationen und Dienstleistungen müssen für alle Mädchen, Frauen, trans, non-binären und inter Menschen leicht erhältlich sein und Schwangerschaftsabbrüche sollen vollständig entkriminalisiert werden.
Fragen und Antworten zur Position von Amnesty International sind hier zu finden.
Das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche steht allerdings auch in der Schweiz weiterhin unter Druck. Abtreibungsgegner*innen setzen sich immer wieder dafür ein, reproduktive Rechte einzuschränken, beispielsweise durch Forderungen nach einer obligatorischen Bedenkzeit oder verringerten Fristen. 20 Jahre Fristenregelungen in der Schweiz
Vor 20 Jahren wurde die Vorlage über die Fristenregelung in der Schweiz in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 an der Urne angenommen. Der neue Artikel 119 des Strafgesetzbuches ermöglicht einen Abbruch der Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ohne sträfliche Konsequenzen. Der Entscheid über den Abbruch liegt in diesen 12 Wochen vorwiegend bei der schwangeren Person, was im Vergleich zu vorher diesen mehr Rechte gibt. Vor dem Entscheid eines allfälligen Abbruchs einer Schwangerschaft muss die schwangere Person allerdings schriftlich eine Notlage geltend machen und ein ärztliches Gutachten vorlegen.
Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden bis Ende 2026 noch erst nach Abzug von Franchise und Selbstgehalt von der Grundversicherung übernommen. Ab 2027 übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten. Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Woche sind in der Schweiz strafbar und nur möglich, wenn das Leben der schwangeren Person gefährdet ist.
Amnesty International fordert alle Staaten – auch die Schweizer Regierung – auf, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu entkriminalisieren und einen universellen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen für alle Personen zu gewährleisten, die diese benötigen. Denn der Entscheid über einen Abbruch von Schwangerschaften soll jeder Person selbst überlassen werden und nicht im Strafgesetz geregelt sein. Der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch unter angemessenen gesundheitlichen und medizinischen Bedingungen ist eine wichtige Voraussetzung und ein Menschenrecht. So können unsichere illegale Schwangerschaftsabbrüche verhindert werden, welche hohe Gesundheitsrisiken für die Betroffenen bergen.