In Kürze
1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen stossen in der Schweiz täglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar verunmöglichen – doch die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte. Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Gleichstellung.
Unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht noch nicht inklusiv. Auch in der Schweiz sind Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des Lebens nicht gleichgestellt. Dies, obschon die Bundesverfassung seit dem Jahr 2000 ausdrücklich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung verbietet. Die Schweiz ist verpflichtet zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte voll und gleichberechtigt geniessen können. Sie muss entsprechend ihre tatsächliche Gleichstellung fördern und sie vor Diskriminierungen schützen.
Inklusion in der Schweiz – eine Einführung
Ein paar Zahlen zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz (alle Angaben: BfS, Pro Infirmis, 2023)
Menschen mit Behinderungen in der Schweiz
0Anteil der Menschen mit Behinderungen, die erwerbstätig sind in %
0Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter, die armutsgefährdet sind in %
0Menschen mit Behinderungen, die sich in ihrer sozialen Teilhabe stark eingeschränkt fühlen in %
0Menschen mit Behinderungen, die sich im Lebensbereich Politik ausgeschlossen fühlen in %
0Personen mit Behinderungen, die sich in ihrer Fortbewegung eingeschränkt fühlen, und zwar hauptsächlich wegen baulicher Barrieren in %
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Die Inklusions-Initiative
Beiträge zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und zur Inklusionsinitiative
- AMNESTY-MAGAZIN DEZEMBER 2023 – Kunst und Menschenrechte
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