In Kürze
Die private Kommunikation von Millionen von Menschen wird durch die Geheimdienste überwacht und ausgewertet. Trotz weltweiter Kritik halten Regierungen an der Massenüberwachung fest oder wollen diese gar ausbauen.
Die international verbrieften Menschenrechte schützen die Rechte auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäusserung. Staaten sind verpflichtet, diese Rechte zu respektieren und zu schützen. Das internationale Recht erlaubt es den Regierungen zwar diese Rechte unter bestimmten Umständen einzuschränken, was beispielsweise auch für die Überwachung der Kommunikation gilt. Doch jeder Eingriff in die Privatsphäre muss verhältnismässig sein, das heisst, die Überwachungsmassnahme muss notwendig und zielführend sein, um ein legitimes Ziel zu erreichen, sie muss zumutbar und die am wenigsten einschneidende Methode für die Zielerreichung sein.
«Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. »
Überwachung in der Schweiz
Gesichtserkennung
An immer mehr Orten dieser Welt werden Personen, die einen öffentlichen Platz betreten, mit Gesichtserkennungstechnologie erfasst. Computerprogramme analysieren das Gesicht einer vorbeikommenden Person genau und können diese einer Identität zuordnen. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bedroht eine Reihe von Menschenrechten: die Privatsphäre, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Nichtdiskriminierung.
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