Der Sprachleitfaden von Amnesty Schweiz
Für eine Menschenrechtsorganisation, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung und Ausgrenzung engagiert, muss eine gendersensible und diskriminierungsfreie Kommunikation selbstverständlich sein.
Darum haben wir einen Sprachleitfaden entwickelt, der unseren Mitarbeiter*innen, Aktivist*innen und weiteren Engagierten dabei helfen soll, eine möglichst diskriminierungssensible und inklusive Sprache zu verwenden - mündlich wie schriftlich.
Der Leitfaden enthält Erklärungen, Anwendungshilfen und Angaben zu weiteren Quellen, Glossaren und Kontaktstellen. Er basiert im Wesentlichen auf den Informationen und Angaben von Organisationen und Fachpersonen, die Menschen mit Diskriminierungserfahrungen vertreten, sowie Expert*innen mit eigener Erfahrung. Der Leitfaden ist nicht abschliessend, da sich Sprache und ihre Anwendung stetig verändern. Intern wird die Verwendung der inklusiven Sprache durch Workshops und Schulungen ergänzt.
Haben Sie Anmerkungen, Ergänzungen oder Fragen zum Sprachleitfaden? Dann senden Sie uns doch bitte eine Mail.
Unser Glossar zur inklusiven Sprache
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – inklusiver und diskriminierungssensibler
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR entstand 1948. Die in der Erklärung verwendete Sprache ist ein Kind ihrer Zeit, das heisst, es wird durchgehend das generische Maskulinum verwendet und auch einige Begriffe würde man heute in der deutschen Sprache zumindest nicht mehr so verwenden.
Wir haben daher die AEMR behutsam in eine Form gebracht, die insbesondere alle Geschlechter einbezieht, rassistische Terminologie vermeidet und Geschlechterstereotype nicht wiederholt. Dies, ohne die Inhalte der Paragrafen zu verändert, um den ursprünglichen Sinn nicht zu verändern.
Diskriminierung(en)
Möchten Sie mehr darüber erfahren, zu welchen Themen im Bereich der Diskriminierungen Amnesty Schweiz arbeitet? Informationen dazu, Hintergrundtexte und Q&As finden Sie auf unserer Themenseite.