Nach Inkraftsetzung der überarbeiteten EU-Konzernverantwortungsrichtlinie (CSDDD) im März 2026 führen fast alle Länder in Europa Konzernverantwortungsregeln ein – schrittweise bis 2028. Die Schweiz gerät im europäischen Vergleich ins Hintertreffen. Um diesen Rückstand aufzuholen, wurde im Januar 2025 die Konzernverantwortungsinitiative lanciert und in Rekordzeit wurden die erforderlichen Unterschriften gesammelt. Hinter der Initiative steht ein breites Komitee aus Politiker*innen verschiedener Parteien, Unternehmer*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft.
Rohstoffkonzerne sind in den Schlagzeilen – aber vom Gegenvorschlag nicht erfasst
Nötig ist die Konzernverantwortungsinitiative nicht nur wegen problematischen Glencore-Minen oder Kinderarbeit beim Kakaoanbau für Lindt & Sprüngli: Auch weniger bekannte Rohstoffkonzerne mit Sitz in der Schweiz kommen ihrer Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte nicht nach. So zum Beispiel der Genfer Metallhandelsriese IXM, der für eine weitreichende Arsenvergiftung neben der namibischen Kleinstadt Tsumeb mitverantwortlich ist.
Wie die Koalition für Konzernverantwortung kritisiert auch Amnesty Schweiz in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass der Bundesrat im Gegenvorschlag viele Rohstoffkonzerne ausklammert. Viele Rohstoffhändler verzeichnen zwar milliardenhohe Umsätze, weisen aber eine tiefe Mitarbeiterzahl auf und müssten mit dem Vorschlag des Bundesrates weiterhin keine Konsequenzen für schädliche Geschäfte befürchten. «Die Schweiz hat als globaler Rohstoffhandelsplatz eine besondere Verantwortung», sagt Mitte-Nationalrat und Komiteemitglied Stefan Müller-Altermatt. «Eine wirksame Schweizer Gesetzgebung muss diesen Hochrisikosektor auch berücksichtigen.»
Internationale Sportverbände wie die FIFA und das IOC gelten ebenfalls als Risikosektor im Bereich im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes
Amnesty International dokumentiert seit mehreren Jahren die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Durchführung von grossen Sportveranstaltungen des IOC und der FIFA. Andere Organisationen haben zudem die Umweltauswirkungen dieser Anlässe aufgezeigt. Ob bei der derzeit in den USA, Kanada und Mexiko stattfindenden Fussball-Weltmeisterschaft oder in der Vergangenheit bei der Weltmeisterschaft in Katar – die Liste der Menschenrechtsverletzungen ist lang. Betroffen sind sowohl Menschen in den Gastgeberstaaten (Ausbeutung von Arbeiter*innen, rassifizierte und diskriminierte Menschen und Menschenrechtsverteidiger*innen, Schikanierung von Journalist*innen usw.) als auch Athlet*innen und Fans.
Die FIFA, das IOC und die UEFA haben entsprechende Selbstverpflichtungen übernommen. Ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wurde zudem von den Vereinten Nationen und der OECD anerkannt. Die Schweiz als Gaststaat, in dem diese internationalen Sportverbände ihren Sitz haben, verfügt jedoch über keine verbindlichen Massnahmen, um die Umsetzung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen.
Wie der Rohstoffsektor bleiben auch diese internationalen Sportverbände mit dem vorliegenden Gegenvorschlag «unter dem Radar» und werden nicht zur Rechenschaft gezogen: Sie überschreiten die vorgesehenen Schwellenwerte beim Umsatz deutlich, nicht jedoch bei der Anzahl der Mitarbeitenden. Wir fordern den Bundesrat daher auf, grosse Sportverbände in seinem Gegenvorschlag als Hochrisikosektor einzustufen, damit ihre Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten wirksam gewährleistet werden.
Sorgfaltspflichten müssen auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette gelten
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Bundesrat sich bei der Reichweite der Sorgfaltspflichten nicht an den OECD-Standards orientiert. Diese sehen auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette eine Verantwortung vor, die vom Bundesrat weitgehend ausgeklammert wird. So müsste der Reedereikonzern MSC für die Verschrottung seiner Schiffe unter katastrophalen Bedingungen oder der Chemieriese Syngenta für den Verkauf hochgiftiger Pestizide weiterhin nicht geradestehen.
Gegenvorschlag bleibt hinter europäischen Regeln zurück
Die Koalition für Konzernverantwortung hat zudem verschiedene Punkte vorgestellt, bei denen der bundesrätliche Gegenvorschlag hinter den Vorgaben der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) zurückbleibt (siehe Tabelle unten). So bleibt der Zugang zu effektivem Rechtsschutz für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen weiterhin sehr eng: Gegenüber der Aufsicht fehlen unter anderem Informationsrechte sowie explizite Beschwerdemöglichkeiten gegen Entscheidungen der neuen Aufsichtsbehörde.
Bei der Haftung setzt der Bundesrat nicht alle Mindestvorgaben der EU um, um den Gang vor Gericht zu gewährleisten, z.B. durch eine angemessene Regelung der Prozesskosten. Auch bei den Klimapflichten bleibt der Bundesrat im Vergleich zu den europäischen Regeln im Rückstand:
Es fehlen insbesondere Anforderungen zur Anpassung von Geschäftsmodell und Strategie an das Pariser Klimaabkommen, verbindliche Emissionsreduktionsziele mit Zwischenzielen bis 2050, die Berücksichtigung sämtlicher Emissionen (scope 1-3) sowie eine transparente Berichterstattung über Umsetzung, Finanzierung und Investitionen.
Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat «international abgestimmt» vorgeht, wie er im Abstimmungskampf 2020 betont hat. Sein Gegenvorschlag darf nicht hinter den europäischen Regelungen zurückbleiben. «Verbesserungen sind notwendig, wenn der Bundesrat gegenüber den europäischen Vorgaben nicht ins Hintertreffen geraten will», erklärt Danièle Gosteli Hauser, Verantwortliche Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International.
Weitere Informationen
Hier finden Sie die Vernehmlassungsantwort von Amnesty International zum Gegenvorschlag des Bundesrates