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Konzernverantwortungsinitiative

Ein absolut unzureichender Gegenvorschlag des Bundesrats

Die Konzernverantwortungsinitiative will sicherstellen, dass Konzerne, die ihren Sitz in der Schweiz haben, dafür geradestehen müssen, wenn sie aus Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung Profit schlagen. Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative ist unzureichend.

Die im Januar 2025 lancierte neue  Konzernverantwortungsinitiative will sicherstellen, dass die Schweiz endlich ein Konzernverantwortungsgesetz erhält, das verbindliche Regeln für Konzerne zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards garantiert. Nun legte der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vor. Doch die Analyse zeigt: Der Gegenvorschlag enthält noch grosse Schlupflöcher, wodurch schwerwiegende Fälle nicht abgedeckt sind. 

Das geplante Konzernverantwortungsgesetz soll nur für Konzerne ab 1,5 Milliarden Franken Umsatz und mindestens 5000 Mitarbeiter*innen gelten. Viele problematische Konzerne, die von der Schweiz aus operieren, wären damit ausgenommen. Auch die Schweizer Goldraffinerien wären vom Gesetz nicht betroffen. Dabei ist die Schweiz der wichtigste Goldhandelsplatz der Welt.

Aktuell läuft die Vernehmlassung über den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Es braucht nun den Druck der Zivilgesellschaft, damit der Bundesrat einen wirksameren Vorschlag vorlegt, der echte Konzernverantwortung garantiert.

Die Koalition für Konzernverantwortung fordert vom Bundesrat mit einem Offenen Brief, den Gegenvorschlag nachzubessern. 

  • Grosse Rohstoffhändler müssen vom Gesetz erfasst sein.
  • Die Goldraffinerien dürfen nicht weiter schmutziges Gold verarbeiten.
  • Der Verkauf hochgiftiger Pestizide muss verboten werden.
  • Konzerne müssen auch Verantwortung für ihre nachgelagerte Wertschöpfungskette, z.B. bei der Entsorgung, übernehmen.

Die Vernehmlassung läuft nur kurze Zeit! Unterschreiben auch Sie den offenen Brief – so rasch als möglich!