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Abstimmung über die SVP-Initiative am 27. September in Basel

Worum geht es

Amnesty Schweiz ruft dazu auf, die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP in der Abstimmung im Kanton Basel-Stadt abzulehnen. Die Initiative will die Demonstrationsfreiheit mit repressiven Massnahmen wie der Überwälzung von Polizeikosten einschränken. Engagieren Sie sich mit Amnesty für ein Nein in der Abstimmung am 27. September 2026.

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Bestellen Sie jetzt unseren Flyer und verteilen Sie diesen im Kanton Basel-Stadt vor der Abstimmung. Flyer Download PDF. 

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Die Abstimmungskampagne unterstützen

Unterstützen Sie das Netzwerk «Recht auf Protest Basel», das sich für die Demonstrationsfreiheit in Basel einsetzt. Netzwerk auf Instagram: @recht.auf.protest.basel. Kontakt Mail. Mehr Infos auf der Website recht-auf-protest.taplink.ws.

Unsere Argumente

Die SVP-Initiative bedroht die Meinungs- und Versammlungsfreiheit: sie ist gefährlich, unnötig und nicht umsetzbar.

Keine Sanktionen für friedliche Demonstrationen

Wer friedlich demonstriert, darf nicht mit Polizeikosten bedroht werden. Auch «unbewilligte» Demonstrationen sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Personen, die an einer unbewilligten Demonstration teilnehmen, dürfen nicht sanktioniert werden, solange sie selbst keine Straftaten begehen.

Recht auf Protest erleichtern – nicht erschweren

Friedliche Demonstrationen sind ein Grundrecht. Deshalb sollte dafür keine behördliche Bewilligung nötig sein. Statt einer Bewilligung sollte die einfache und kostenlose Anmeldung zu einer Kundgebung bei den Behörden ausreichen.

Haftung bei Gewalt ist bereits geregelt

Wer Gewalt ausübt oder Sachschäden verursacht, haftet bereits heute zivil- und strafrechtlich – inklusive Polizeikosten. Pauschale Kostenüberwälzungen sind weder fair noch praktikabel und wurden vom Bundesgericht zu Recht verworfen.

Gegendemonstrationen gehören zur Demokratie

Gegendemonstrationen sind ebenfalls grundrechtlich geschützt. Nur Gewalt oder Sachbeschädigung können sanktioniert werden. Geringfügige Störungen als «widerrechtlich» einzustufen, wäre eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Unsere Analyse

Die rechtliche Analyse von Amnesty Schweiz zeigt: Die SVP-Initiative verstösst gegen die durch Bundesverfassung und Völkerrecht garantierten Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.  Lesen Sie unsere Medienmitteilung und die Analyse von Amnesty Schweiz.