In Kürze
Heute haben international tätige Unternehmen dank der Globalisierung mehr Macht und Einfluss als je zuvor. Sie stehen in der Verantwortung, Menschenrechte zu achten, da unternehmerisches Handeln – besonders in globalen Lieferketten – direkte Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Umwelt hat. Laut den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte müssen Firmen denn auch Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit respektieren. Doch einige der transnationalen Unternehmen verletzen Menschenrechte, verschärfen die Armut, belasten die Umwelt oder verstärken den Klimawandel.
Die Staaten haben eine Schutzpflicht, das heisst sie müssen Gesetze erlassen, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte verpflichten, und muss deren Einhaltung überprüfen. Die staatliche Regulierung ist jedoch oft unzureichend - auch in der Schweiz -, da verbindliche Sorgfaltspflichten fehlen oder nicht durchgesetzt werden.
Die Konzernverantwortungsinitiative
Fallbeispiele von Menschenrechtsverletzungen durch internationale Konzerne
Shells Verschmutzung des Nigerdeltas
Die Ölgewinnung im Niger Delta verursacht seit Jahrzehnten weitreichende Umweltverschmutzung und beeinträchtigt die Menschenrechte der dort lebenden Bevölkerung massiv. Die Menschen fordern Gerechtigkeit ein und haben trotz riesigen Hindernissen erste Erfolge verbucht.
Bhopal: Auch nach Jahrzehnten keine Gerechtigkeit
Vor 40 Jahren kam es im indischen Bhopal zu einem schrecklichen Industrieunfall. Bis heute leiden die Menschen an den Folgen der Katastrophe.
Trafigura: Vom Giftabfall betroffene Gemeinschaften brauchen endlich Antworten
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Freipass für künftige Menschenrechtsverletzungen
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Schweiz: Standortpolitik mit Scheuklappen
Der Bundesrat empfiehlt am 11. Januar 2017 die Konzernverantwortungsinitiative zur Ablehnung. Damit verpasst er die Gelegenheit, die grossen Herausforderungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte ...